Eugen-Biser-Stiftung
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Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens fünf Personen. Mitglied des Vorstandes kann nur sein, wer einer christlichen Konfession angehört. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Seine Mitglieder sind jeweils zu zweit gesamtvertretungsberechtigt, es sei denn, dass der Stiftungsrat einem Vorstandsmitglied das Recht zur Einzelvertretung erteilt hat. Weitere Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes können der Satzung der Eugen-Biser-Stiftung entnommen werden.

 

Mitglieder Vorstand

Dr. Edgar Zoller
– Vorsitz des Vorstandes –

Stefan Zinsmeister
– stellvertretender Vorsitz sowie hauptamtliches Mitglied –

Michaela Leitner
– Mitglied des Vorstandes –

 

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat soll aus mindestens drei, höchstens sieben Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden in der Regel für die Dauer von maximal fünf Jahren berufen. Der Stiftungsrat verantwortet die Festlegung der Prioritäten für die Verwirklichung der Stiftungszwecke. Darüber hinaus fungiert er als Kontrollgremium der Stiftung und entscheidet über die Einsetzung, Entlastung und Abberufung des Vorstandes. Weitere Aufgaben und Zuständigkeiten des Stiftungsrates können der Satzung der Eugen-Biser-Stiftung entnommen werden.

Mitglieder Stiftungsrat

Dr. Heiner Köster M.C.J.
– Vorsitz des Stiftungsrates –

Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Thurner
– Mitglied des Stiftungsrates –

Hans F. W. Frey
– Mitglied des Stiftungsrates –

Stephan Kersten
– Mitglied des Stiftungsrates –

Msgr. Dr. Axel Mehlmann
– Mitglied des Stiftungsrates –

 

Wissenschaftsrat

Der Wissenschaftsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern christlicher Konfession mit wissenschaftlicher Qualifikation (im Bereich der Theologie oder Philosophie) und höchstens neun Mitgliedern. Dem Wissenschaftsrat sollen ein jüdischer und ein muslimischer Theologe jüdischen bzw. muslimischen Glaubens angehören. Die Aufgabe des Wissenschaftsrates ist die Sicherung und Pflege der wissenschaftlichen Fundierung der Stiftungsarbeit. Der Wissenschaftsrat berät den Stiftungsrat und den Vorstand in allen den Stiftungszweck betreffenden Angelegenheiten. Weitere Aufgaben und Zuständigkeiten des Wissenschaftsrates können der Satzung der Eugen-Biser-Stiftung entnommen werden.


Mitglieder Wissenschaftsrat

Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Thurner, LMU München
– Vorsitz –
Tätigkeitsfeld: Theologie Eugen Bisers

Prof. Dr. Martin Arneth, LMU München
Tätigkeitsfeld: Christentum im Dialog mit Kunst und Kultur

Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Homolka, Abraham-Geiger-Institut und School of Jewish Theology Potsdam
Tätigkeitsfeld: Dialog Judentum

Prof. Dr. Jörg Lauster, LMU München
Tätigkeitsfeld: Innerchristliche Entwicklungen und Ökumene

Msgr. Dr. Axel Mehlmann, Erzdiözese Freiburg
Tätigkeitsfeld: Dialog über Reformen in der katholischen Kirche

Prof. Dr. Elisabeth Naurath, Universität Augsburg
Tätigkeitsfeld: Interreligiöse Bildung

Prof. Dr. Ömer Özsoy, Goethe-Universität Frankfurt
Tätigkeitsfeld: Dialog Islam

Prof. Dr. Georg Sans SJ, Hochschule für Philosophie München
Tätigkeitsfeld: Dialog mit der säkularen Welt

Prof. Dr. Markus Vogt, LMU München
Tätigkeitsfeld: Interreligiöser Dialog unter systematischen und sozialethischen Aspekten