Eugen-Biser-Stiftung
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Montag, 1. Juli 2019, 18.15 Uhr

Religiöse Rechtsnormen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Testfall für Toleranz in Pluralismus und Demokratie

Vorlesungsreihe "Religion und Toleranz"

Vortragsreihe · Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann

Die Toleranz innerer Glaubensüberzeugungen fällt leichter als die Toleranz äußerer Formen der Religionsausübung. Diese sind nämlich öffentlich wahrnehmbar und können leicht mit dem Verhalten anderer kollidieren. Sie beruhen oft auf religiösen Normen ethischer oder rechtlicher Art – z. B. dem jüdischen und islamischen Recht oder dem christlichen Kirchenrecht. Darf der säkulare Staat religiöses Recht dulden oder muss er es sogar anerkennen? Mit dieser Frage befasste sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrmals. Die Beschwerden kamen sowohl von Mehrheiten als auch von Minderheiten, von Menschen, die für oder gegen die Anwen-dung religiösen Rechts kämpften. In seinen Urteilen entwickelte er Kriterien, die der Toleranz in Pluralismus und Demokratie dienen sollen.

Teilnahmegebühr   

Kostenfrei

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Flyer Religion und Toleranz

Veranstaltungsort

A017, EG

Hauptgebäude

Ludwig-Maximilians Universität München

Geschwister-Scholl-Platz 1

80539 München

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